Anl. 3
In Kraft seit 29. September 2015
Up-to-date
1. Verriegelungseinrichtungen der Fahrschachttüren;
2. Einrichtungen gemäß Anlage I Nummer 3.2, die einen Fall oder unkontrollierte Bewegungen des Fahrkorbs verhindern;
3. Geschwindigkeitsbegrenzer;
4. a) energiespeichernde Puffer
i) mit nichtlinearer Kennlinie
ii) oder mit Rücklaufdämpfung,
b) energieverzehrende Puffer;
5. Sicherheitseinrichtungen an Zylindern der Hydraulikhauptkreise, wenn sie als Einrichtung zur Verhinderung eines Falls verwendet werden;
6. elektrische Sicherheitseinrichtungen in Form von Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauelementen.
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