§ 12 Außerkrafttreten
In Kraft seit 12. November 2014
Up-to-date
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend die ärztlichen und zahnärztlichen Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (EWR-Ärzte-ZahnärzteV 2004 – EWR-ÄZV 2004), BGBl. II Nr. 359/2004, außer Kraft.
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