§ 5 Kennzeichnungsprotokoll
§ 5 Kennzeichnungsprotokoll — ArtKV
§ 5 Kennzeichnungsprotokoll — ArtKV
Zuerst erschienen durch
BGBl. II Nr. 300/2013
Inkrafttretungsdatum
15. Oktober 2013
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40156958
Zuletzt nach Updates gesucht am
Das Kennzeichnungsprotokoll im Sinne des § 5 Abs. 6 des Artenhandelsgesetzes hat hinsichtlich Form und Inhalt dem Anhang III zu entsprechen.
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