BundesrechtVerordnungenArten – Kennzeichnungsverordnung 2013Anl. 3

Anl. 3

An das

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. II/4

Stubenbastei 5, A-1010 Wien

Wissenschaftliche Bezeichnung: Allgemeiner Name: Kennzeichnungsmethode:
Ringnummer:
Ringgröße:
Chip-Nummer:
Geschlecht: Geburtsdatum: Elterntiere Kennzeichennummer: w - m -
Aus folgenden Gründen ist keine Angabe möglich:
Geburtsjahr: w – m –
Besondere Merkmale: Größe: 1)
Ort der Platzierung des Kennzeichens: Kennzeichnende Person: Name:
Datum: Unterschrift:
Halter: Name:
Adresse:
Datum: Unterschrift:

1) Anzugeben ist:

bei Schildkröten die Länge, Breite und Höhe des Panzers

bei Echsen, Brückenechsen und Krokodilen die Distanz zwischen Schnauzenspitze und Kloakalspalte (Kopf-Rumpflänge)

bei allen anderen Arten die Gesamtlänge

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