BundesrechtVerordnungenAuslieferungs- und RechtshilfeverordnungVI. HAUPTSTÜCK Erwirkung der Auslieferung, der Durchlieferung, der Ausfolgung, der Rechtshilfe sowie der Übernahme der Strafverfolgung, der Überwachung und der VollstreckungDRITTER ABSCHNITT Erwirkung der Übernahme der Strafverfolgung, der Überwachung sowie Vollstreckung inländischer strafgerichtlicher Verurteilungen im Ausland§ 52

§ 52Erwirkung der Übernahme der Strafverfolgung

In Kraft seit 01. Juli 1980
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