BundesrechtVerordnungenAuslieferungs- und RechtshilfeverordnungVI. HAUPTSTÜCK Erwirkung der Auslieferung, der Durchlieferung, der Ausfolgung, der Rechtshilfe sowie der Übernahme der Strafverfolgung, der Überwachung und der VollstreckungERSTER ABSCHNITT Erwirkung der Auslieferung, der Durchlieferung und der Ausfolgung Fahndungsmaßnahmen im Ausland§ 41

§ 41Erwirkung der Auslieferungshaft

In Kraft seit 01. Juli 1980
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