(1) Soweit nicht in zwischenstaatlichen Verträgen der unmittelbare Verkehr zwischen den Gerichten oder Staatsanwaltschaften vorgesehen ist, sind die an ausländische Behörden gerichteten Ersuchschreiben und Mitteilungen und die in Erledigung ausländischer Ersuchen errichteten Urkunden und Akten dem Bundesministerium für Justiz zur Weiterleitung zu übermitteln.
(2) Erledigungsakten sind an ausländische Behörden auch dann auf dem in Abs. 1 vorgesehenen Weg zu übermitteln, wenn das Ersuchen der ausländischen Behörde dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft auf einem anderen Weg zugekommen ist.
§ 13 ARHV · ARHV · Auslieferungs- und Rechtshilfeverordnung
§ 13 Geschäftsweg
(1) Soweit nicht in zwischenstaatlichen Verträgen der unmittelbare Verkehr zwischen den Gerichten oder Staatsanwaltschaften vorgesehen ist, sind die an ausländische Behörden gerichteten Ersuchschreiben und Mitteilungen und die in Erledigung ausländischer Ersuchen errichteten Urkunden und Akten dem B…
§ 32 Zustellung auf Ersuchen ausländischer Behörden
…ist nach § 163 Abs. 1 bis 4 Geo. vorzugehen. Der Zustellausweis ist nach Bewirken der Zustellung auf dem vorgesehenen Weg (§ 13) zurückzuleiten. (2) Bestehen Zweifel, ob im ersuchenden Staat das freie Geleit im Sinne des § 53 Abs. 1 ARHG gewährleistet ist, so hat…
§ 33 Überstellung verhafteter Personen zu Beweiszwecken
…zustimmt. Eine Ausfertigung dieser Niederschrift ist den Erledigungsakten anzuschließen. (2) Hinsichtlich des Termins und des Ortes der Übergabe ist auf dem vorgesehenen Weg (§ 13) das Einvernehmen mit der um die Rechtshilfe ersuchenden Behörde herzustellen. (3) Die österreichische Grenzkontrollstelle, in deren Bereich die Überstellung durchgeführt werden soll, ist von dem…
§ 34 Ergänzung des Rechtshilfeersuchens
…nicht ersichtlich, ob alle Voraussetzungen der Leistung von Rechtshilfe vorliegen (§ 56 ARHG), so ist die ersuchende Behörde auf dem vorgesehenen Weg (§ 13) zur Ergänzung ihres Ersuchens aufzufordern. Für das Einlangen dieser Ergänzung kann eine angemessene Frist bestimmt werden.…
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