§ 2
In Kraft seit 01. Juli 1984
Up-to-date
§ 2 — ARG-VO
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 27 ARG bestraft.
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 27 ARG bestraft.
Rückverweise
ARG-VO · Arbeitsruhegesetz-Verordnung
Anl. 1
…sofern diese während der Woche infolge Nutzung der Forstfläche als Truppenübungsplatz nicht durchgeführt werden können. 1. Steinbrüche Ausführung von Gesteinsschnitten im gewachsenen Gestein mit Hilfe von Drahtseilen. 2. Stahlsandgatter und Stahlsandtrennsägen für Granit und Marmorsorten, die nicht auf Diamantgatter gesägt werden können Bedienung der im ununterbrochenen Betrieb stehenden Säge- und Schnittgutfördereinrichtungen bei Blöcken…