Diese Verordnung tritt mit dem der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
Rückverweise
APAB-UKV · APAB-Untersuchungskostenverordnung
§ 3
…Die Höhe des Kostenersatzes für Reisetätigkeiten für Mitarbeiter der APAB und für Sachverständige ist unter Anwendung der § 1 Abs. 1 lit. a und b, Abs. 2 lit. a, Abs…