(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft. Die Verordnung gilt für Qualitätssicherungsprüfberichte für nach dem Inkrafttreten neu eingebrachte Anträge auf Bestellung eines Qualitätssicherungsprüfers.
(2) § 1 Z 8 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verordnung BGBl. II Nr. 262/2021 außer Kraft.
§ 3 APAB-QPBV · APAB-QPBV · APAB-Qualitätssicherungsprüfberichtsverordnung
§ 3
…Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; zugleich tritt die APAB-Qualitätssicherungsprüfberichtsverordnung , BGBl. II Nr. 371/2017, außer Kraft.…
§ 1
…am folgenden Aufbau zu orientieren und jedenfalls folgende Angaben zu enthalten: A. Allgemeiner Teil 1. Auftrag und Auftragsgegenstand 2. Angaben zu dem/den Antragsteller(n) 3. Planung der Qualitätssicherungsprüfung B. Allgemeine Grundsätze des Qualitätsmanagementsystems 1. Ausgestaltung, Umsetzung und Betrieb des Qualitätsmanagementsystems und Qualitätsumfelds gemäß § 3 der Verordnung der Kammer…
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