§ 1
In Kraft seit 03. Juli 2026
Up-to-date
Die Beantragung einer Qualitätssicherungsprüfung gemäß § 29 Abs. 1 APAG hat mittels des dafür auf der Website der APAB bereitgestellten Formulars zu erfolgen. Sofern die Antragstellung über ein entsprechendes Webformular der APAB möglich ist, hat die Antragstellung auf diesem Weg zu erfolgen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden