§ 2
In Kraft seit 28. August 2024
Up-to-date
Als Beitrag gemäß § 1 Z 1 ist den Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) für die ersten fünf Prüfungsaufträge ein Betrag in Höhe von 400 Euro je Prüfungsauftrag sowie ein Betrag in Höhe von 2 000 Euro für jeden weiteren Prüfungsauftrag mit Bescheid vorzuschreiben.
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