Zu den Maßnahmen, die als kontinuierliche Fortbildung anrechenbar sind, gehören insbesondere
1. die Teilnahme an facheinschlägigen Fortbildungsveranstaltungen,
2. ein facheinschlägiges Selbststudium,
3. facheinschlägige Tätigkeiten als Schriftsteller, Lektor, Vortragender, Prüfungskommissär oder als Mitglied in Fachgremien der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen, des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer, des Instituts Österreichischer Steuerberater, des Österreichischen Rechnungslegungskomitees oder vergleichbarer Organisationen.
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