§ 7
In Kraft seit 03. Juli 2026
Up-to-date
Eine Fortbildungsmaßnahme kann nur dann als facheinschlägige Fortbildungsveranstaltung im Sinne des § 1 Z 1 angerechnet werden, wenn eine Beschreibung der Fortbildungsveranstaltung (Fortbildungsprogramm) vorliegt und aus dieser der Fortbildungsinhalt, der zeitliche Umfang und die Vortragenden ersichtlich sind. Auf Anfrage sind der APAB geeignete Nachweise über die Teilnahme und die Beschreibung der gemeldeten Fortbildungsveranstaltungen zu übermitteln.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden