BundesrechtVerordnungenLuftverkehrsbetreiberzeugnis- und Flugbetriebs-Verordnung 2008§ 2

§ 2Begriffsbestimmung

Luftverkehrsunternehmen im Sinne dieses Abschnittes sind Unternehmen, die über eine der in § 1 Abs. 1 genannten Bewilligungen und Berechtigungen verfügen.

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