Wöchentlich ist mindestens ein Einkaufstag vorzusehen und den Häftlingen rechtzeitig bekanntzugeben. An solchen Einkaufstagen dürfen Häftlinge Gegenstände des täglichen Bedarfs, Lebensmittel und Tabakwaren in beschränkten Mengen sowie Zeitungen und Zeitschriften erwerben. Der Ankauf alkoholischer Getränke ist verboten. Die Einschränkung dieses Rechtes ist nur gemäß § 24 zulässig, doch darf dies nicht die Möglichkeit der Selbstverköstigung und des Ankaufes von Zeitungen und Zeitschriften einschränken.
§ 18 AnhO · AnhO · Anhalteordnung
§ 18 Einkauf
…§ 18. Wöchentlich ist mindestens ein Einkaufstag vorzusehen und den Häftlingen rechtzeitig bekanntzugeben. An solchen Einkaufstagen dürfen Häftlinge Gegenstände des täglichen Bedarfs, Lebensmittel und Tabakwaren in beschränkten…
§ 24 Ordnungswidrigkeiten
…§ 23 Abs. 2 anfechtbaren Maßnahmen zu ergreifen: 1. Verweis; 2. zeitweise Entziehung einer oder mehrerer der in den §§ 15, 18 und 19 als einschränkbar bezeichneten Rechte für die Zeit von höchstens einer Woche; 3. Anhaltung in Einzelhaft durch längstens drei Tage. (4) Maßnahmen gemäß Abs…
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