BundesrechtVerordnungenBefreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und kostenlose digitale Vignette für Menschen mit Behinderung sowie automationsunterstützter Nachweis der Behinderung§ 5

§ 5Prüfung des Ansuchens durch die Zulassungsstelle

In Kraft seit 01. Dezember 2023
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