BundesrechtVerordnungenArbeitsmittelverordnung4. Abschnitt Beschaffenheit von Arbeitsmitteln§ 52

§ 52Beschaffenheit von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten oder ArbeitnehmerInnen

In Kraft seit 01. Juli 2000
Up-to-date
§ 52 Beschaffenheit von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten oder ArbeitnehmerInnen — AM-VO | GesetzeFinden.at