§ 31
In Kraft seit 08. April 1930
Up-to-date
Auf Anträge im Richtigstellungsverfahren sind die Bestimmungen des § 84 GBG. über die Anführung der Beteiligten sinngemäß anzuwenden.
Rückverweise
Allg GAV · Allgemeine Grundbuchsanlegungsverordnung
§ 20
…Fälle eintreten werden. (3) Da bei der Wiederherstellung eines vernichteten Grundbuches die Grundbuchskörper in der Regel in der früheren Zusammensetzung zu belassen sind (§ 31, Absatz 1, Allg. GAG.), sind in den Bundesländern, in denen das öffentliche Gut und das Gemeindegut von Amts wegen in das Grundbuch aufzunehmen war, diese Liegenschaften auch ohne…