BundesrechtVerordnungenArbeiterkammer-Wahlordnung§ 37

§ 37Anschlag der Wahlvorschläge

In Kraft seit 25. September 1998
Up-to-date

In jeder Wahlzelle ist eine Übersicht der gültigen Wahlvorschläge an sichtbarer Stelle anzuschlagen.

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