§ 6 Angebotsannahme/Vertragsabschluss/Vertragsrücktritt
In Kraft seit 01. Juli 2010
Up-to-date
Die Angebotsannahme erfolgt durch Ausstellung des Einkauf-Schluss-Scheines (EKSS) durch die AMA, aus dem mindestens der erste Liefertag, der Liefermonat (Lieferplan) und der vorgesehene Lagerort ersichtlich sein müssen.
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