§ 4 Angebote
In Kraft seit 01. Juli 2010
Up-to-date
Die Angebote zur Intervention von in Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 genannten Erzeugnissen sind unter Verwendung von der AMA aufzulegender Formblätter schriftlich, durch Telefax oder per Email bei der AMA einzureichen.
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