Nach Ablauf der Probelagerungszeit ist anhand der Probegebinde durch die Prüforgane der AMA zu untersuchen, ob die Butter noch die organoleptische Mindestqualität gemäß Anhang IV Teil II und III der Verordnung (EU) Nr. 1272/2009 aufweist. Ergibt die Prüfung, dass die eingelagerte Butter diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, obwohl sie bei der erforderlichen Höchsttemperatur von -18 Grad C gelagert wurde, wird der Vertrag aufgehoben und hat der Verkäufer nach vorheriger schriftlicher Aufforderung die mangelhafte Butter binnen zwölf Tagen nach Zugang der Mitteilung auf seine Kosten und Gefahr zurückzunehmen. Der Verkäufer hat zusätzlich zu den in Art. 35 der Verordnung (EU) Nr. 1272/2009 vorgeschriebenen Kosten der AMA die anfallenden Kontrollkosten zu ersetzen.
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