§ 12 Übernahme
In Kraft seit 01. Juli 2010
Up-to-date
Mit Ausstellung des Feststellungsprotokolls bzw. bei Hartweizen und Weichweizen bei positivem Untersuchungsbericht geht das Getreide in das Eigentum des Ankäufers über. Der Verkäufer erhält von der AMA eine Mitteilung (Übernahmeerklärung), aus der unter anderem das Gewicht und der Übernahmezeitpunkt für die Partei zu ersehen sind. Das Feststellungsprotokoll ist Bestandteil der Übernahmeerklärung.
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