§ 5 Inkrafttreten
In Kraft seit 27. November 2019
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2015 in Kraft. Sie ist erstmals auf Meldungen zum Stichtag 31. Dezember 2015 anzuwenden.
(2) § 2 Abs. 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 351/2019 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft und ist erstmalig auf Meldungen zum Stichtag 31. März 2020 anzuwenden.
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