§ 43 Automatische Abschaltung des Senders bei Relaisfunkstellen
Up-to-date
(1) Bei einer Empfangspause muss sich der zugehörige Sender innerhalb von zehn Sekunden automatisch abschalten.
(2) Bei Relaisfunkstellen für Fernsehaussendungen muss sich der zugehörige Sender bei einer Empfangspause innerhalb von drei Minuten automatisch abschalten.
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