§ 14 Senderabstimmung
In Kraft seit 23. April 1999
Up-to-date
Amateurfunkstellen mit abstimmbaren Sendern oder abstimmbaren Leistungsverstärkern sind mittels einer strahlungsfreien Kunstantenne abzustimmen. Diese muss mit der Sendeleistung belastet werden können, die dem Grenzwert der in der Amateurfunkbewilligung genannten Leistungsstufe entspricht.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden