(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisungen der Novelle BGBl. II Nr. 398/2019 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten :
„3. In Anlage 1 werden die Wortfolge „Fernmeldebüro für“ jeweils durch das Wort „Fernmeldebüro“ und die Wortfolge „Telecommunication Office for“ jeweils durch die Wortfolge „Telecommunication Office“ ersetzt.
4. In Anlage 1 wird der Satz „Dem Inhaber wird gemäß § 74 Telekommunikationsgesetz, BGBl. I Nr. 70/2003, und §§ 3 und 4 Amateurfunkgesetz, BGBl. I Nr. 25/1998, die Bewilligung erteilt, nach den Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes und der darauf ergangenen Verordnungen Amateurfunkstellen zu errichten und zu betreiben.“ jeweils durch den Satz „Dem Inhaber wird gemäß dem Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, die Bewilligung erteilt, nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003 und der darauf ergangenen Verordnungen Amateurfunkstellen zu errichten und zu betreiben“ ersetzt.
5. In Anlage 1 wird der Satz „Für diese Bewilligung ist gemäß § 8 Amateurfunkgesetz, BGBl. I Nr. 25/1998, in Verbindung mit der Amateurfunkgebührenverordnung, BGBl. II Nr. 125/1999, in der jeweils geltenden Fassung eine monatliche Gebühr zu entrichten.“ jeweils durch den Satz „Für diese Bewilligung ist gemäß Telekommunikationsgesetz, BGBl. I Nr. 70/2003, in Verbindung mit der Amateurfunkgebührenverordnung, BGBl. II Nr. 125/1999, in der jeweils geltenden Fassung eine monatliche Gebühr zu entrichten.“ ersetzt.“)
Anhänge
Anlage 1PDFAFV · Amateurfunkverordnung
Anl. 1
…ist als PDF dokumentiert. Die Novellierungsanweisungen der Novelle BGBl. II Nr. 398/2019 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten : „3. In Anlage 1 werden die Wortfolge „Fernmeldebüro für“ jeweils durch das Wort „Fernmeldebüro“ und die Wortfolge „Telecommunication Office for“ jeweils durch die…
§ 2 Urkunde
…Die Urkunde über die Erteilung einer Amateurfunkbewilligung ist nach dem Muster der Anlage 1 auszufertigen.…
§ 44 Zuordnung zu einer CEPT-Lizenz
…1) Das Fernmeldebüro hat auf Antrag des Inhabers einer vor In-Kraft-Treten des Amateurfunkgesetzes erteilten Amateurfunkbewilligung entweder einen Hinweis darauf in die bestehende Amateurfunkbewilligung einzutragen…
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