Die Schriftsätze nach § 1 dürfen auch ohne Verwendung der Formblätter eingebracht werden, wenn sie den in den Formblättern vorgedruckten Text sowie dieselben Überschriften zu den Schreibfeldern und Feldgruppen mit demselben Aufbau, derselben Nummerierung und derselben Abfolge enthalten; diese Bestandteile des Schriftsatzes müssen gedruckt, maschinschriftlich oder sonst maschinell erstellt sein.
Rückverweise
AFV 2002 · ADV-Form Verordnung 2002
§ 4
…Für Schriftsätze nach § 1 und § 2 muss die leichte Lesbarkeit und sichere Erfassbarkeit des Inhalts vor allem im Hinblick auf Gestaltung und Größe der Schrift gewährleistet sein.…
§ 3
…1) Im Fall des § 2 dürfen im Formblatt vorgedruckte Textteile, Schreibfelder und ganze Feldgruppen samt den jeweiligen Überschriften entfallen, wenn sie nicht erforderlich sind. Hinweise, die sich lediglich an den…
§ 5 Automationsunterstützte Bearbeitung
…1) Das Gericht hat im Verfahren über einen Schriftsatz nach § 1 oder § 2 bei der automationsunterstützten Datenverarbeitung die Anleitung der Bundesministerin für Justiz (eJ-Online-Handbuch) einzuhalten. Das eJ-Online-Handbuch ist allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Gericht…