§ 11
In Kraft seit 01. Februar 2013
Up-to-date
Die Gerichtsgebühren werden im Auftrag des Bundes von der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft abgebucht und eingezogen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden