Durch diese Verordnung werden die Vorgaben folgender Rechtsakte der Europäischen Union hinsichtlich Industrieemissionen umgesetzt:
1. IE-Richtlinie;
2. Durchführungsbeschluss der Kommission über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der IE-Richtlinie in Bezug auf die Herstellung von organischen Grundchemikalien (ABl. Nr. L 323 vom 7. Dezember 2017, S 1);
3. Durchführungsbeschluss der Kommission zur Festlegung der Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der IE-Richtlinie für eine einheitliche Abwasser-/ Abgasbehandlung und einheitliche Abwasser-/Abgasmanagementsysteme in der Chemiebranche (ABl. Nr. L 152 vom 9. Juni 2016, S 23).
Rückverweise
AEV Wasch- und Reinigungsmittel · Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Seifen, Wasch-, Putz- und Pflegemitteln
§ 5
…treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt Anlage B außer Kraft. (4) §§ 1 bis 4 und § 6 sowie die Anlagen A und B in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 276/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag…