In Kraft seit 19. August 2014
Up-to-date
Durch diese Verordnung werden die Vorgaben folgender Rechtsakte der Europäischen Union hinsichtlich Industrieemissionen umgesetzt:
1. IE-Richtlinie;
2. Durchführungsbeschluss der Kommission über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der IE-Richtlinie in Bezug auf die Glasherstellung.
Rückverweise
AEV Glasindustrie · Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung und Verarbeitung von Glas und künstlichen Mineralfasern
§ 5
…Z 1 und 2 sowie Abs. 3 Z 1, § 5 Abs. 2 und Abs. 4 sowie § 6 und c) die Anlagen A bis F in der Fassung der Z 13 der genannten Verordnung, 2. drei Jahre nach Ablauf des Tages der…