§ 6
In Kraft seit 04. Dezember 2014
Up-to-date
§ 6 — AEV Gerberei
Durch diese Verordnung werden die Vorgaben folgender Rechtsakte der Europäischen Union hinsichtlich Industrieemissionen umgesetzt:
1. IE-Richtlinie,
2. Durchführungsbeschluss der Kommission über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der IE-Richtlinie in Bezug auf das Gerben von Häuten und Fellen.
§ 5 AEV Gerberei · AEV Gerberei · Begrenzung von Abwasseremissionen aus Gerbereien, Lederfabriken und Pelzzurichtereien
§ 5
…Z 1 und 5, Abs. 3 Z 1, Abs. 4 und 5, § 5 Abs. 4 sowie § 6 sowie die Anlagen A und B in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 330/2014 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag…
Rückverweise