§ 2
In Kraft seit 04. Dezember 2014
Up-to-date
Durch nachstehend genannte Parameter der Anlage A Abschnitt 1 werden gefährliche Abwasserinhaltsstoffe gemäß § 33b Abs. 2 und 11 WRG 1959 erfasst: Arsen, Chrom – Gesamt, Chrom – VI, Ammonium, Sulfid, AOX und Kohlenwasserstoff-Index.
Rückverweise
AEV Gerberei · Begrenzung von Abwasseremissionen aus Gerbereien, Lederfabriken und Pelzzurichtereien
§ 5
…1) Eine bei In-Kraft-Treten der Verordnung BGBl. II Nr. 261/2007 rechtmäßig bestehende Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 2, die nach dem 12. Jänner 2000 erstmals wasserrechtlich bewilligt wurde, hat innerhalb von vier Jahren den Emissionsbegrenzungen der Anlage A Abschnitt 2 zu entsprechen…