ABO 2005
Gliederung
II. Teil
1. Abschnitt Genehmigung der Betriebsanlage; Überprüfungen von öffentlichen Apotheken, Filialapotheken, Krankenhausapotheken, ärztlichen und tierärztlichen Hausapotheken
§ 75
Die an der Überprüfung teilnehmenden Personen haben über die im besichtigten Betrieb gemachten Wahrnehmungen Verschwiegenheit zu bewahren.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden