(1) Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind in geeigneten Bereichen mit
1. undurchlässiger, erforderlichenfalls lösemittelbeständiger Oberfläche,
2. wasserundurchlässiger Abdeckung,
3. Auffangeinrichtungen und
4. erforderlichenfalls Abscheidern für auslaufende Flüssigkeiten und fettlösende Reinigungsmittel
zu behandeln. Dies gilt auch für demontierte Bau- und Geräteteile aus Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
(2) In den Behandlungsbereichen sind geeignete Behälter für die Lagerung von Batterien, PCB-haltigen Kondensatoren im Sinne des § 16 Abs. 2 AWG 2002 und anderen gefährlichen Abfällen bereitzustellen.
(3) Wenn die erhöhte Gefahr einer Freisetzung von Quecksilber besteht, ist bei der Behandlung von quecksilberhaltigen Elektro- oder Elektronik-Altgeräten oder quecksilberhaltigen Bauteilen eine Arbeitsplatzabsaugung mit entsprechender Quecksilberabscheidung (zB dotierte Aktivkohle) vorzusehen. Die Verwendung von Umluftsystemen ist nicht zulässig. Für die Entfernung von unbeabsichtigt anfallenden quecksilberhaltigen Rückständen oder Stäuben ist ein Industriestaubsauger mit dotiertem Aktivkohlefilter bereitzuhalten und zu verwenden.
(4) Am Behandlungsstandort sind geeignete Wiegeeinrichtungen zur Bestimmung des Gewichtes der Abfälle bereitzustellen.
Rückverweise
AbfallBPV · Abfallbehandlungspflichten
§ 2 Geltungsbereich; Verpflichteter
…gilt für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002). (2) Verpflichteter ist der Abfallbesitzer. (3) Die Vorgaben gemäß § 5 Abs. 1 betreffend Anforderungen an die Behandlungsbereiche und gemäß § 6 betreffend Schadstoffentfrachtung gelten auch für Transformatoren mit mehr als 1 000…
§ 13 Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen für Kühlgeräte durch Behandler
…an Aufzeichnungen und Meldungen bleiben unberührt. (2) Die Einhaltung der gemäß § 4 Abs. 1, 2 und 4 und den §§ 5 bis 12 vorgegebenen Anforderungen ist vom Behandler der Geräte mittels eines Gutachtens über die Durchführung der folgenden Tests und Überprüfungen durch eine externe befugte Fachperson…