§ 14 Anforderungen an die Behandlung von Photovoltaikmodulen
In Kraft seit 07. Oktober 2017
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AbfallBPV
Gliederung
2. Abschnitt Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Behandlung der Geräte in Stufe 2
§ 14 Anforderungen an die Behandlung von Photovoltaikmodulen
Siliciumbasierte und nicht-siliciumbasierte Photovoltaikmodule sind getrennt voneinander zu behandeln. Kombinationszellen sind als nicht-siliciumbasierte Module einzustufen.
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