§ 12 Anforderungen an die Behandlung von ammoniakhaltigen Kühlgeräten
In Kraft seit 07. Oktober 2017
Up-to-date
AbfallBPV
Gliederung
2. Abschnitt Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Behandlung der Geräte in Stufe 2
§ 12 Anforderungen an die Behandlung von ammoniakhaltigen Kühlgeräten
Bei ammoniakhaltigen Absorberkühlgeräten ist die Chrom-VI-haltige Ammoniaklösung in einer geschlossenen Anlage zu isolieren. Für die Behandlung in der Stufe 2 gelten die Vorgaben gemäß § 11 und Anhang 1 (Behandlungsstufe 2).
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