(1) Auf Verlangen der Behörde ist innerhalb einer von der zuständigen Behörde festzusetzenden, angemessenen Frist und unter Angabe des Verwendungszwecks über die Schnittstelle gemäß § 5 Abs. 5 ein Auszug oder eine Zusammenfassung der Aufzeichnungen mit den in Anhang 2 festgelegten Inhalten und Gliederungen in Form einer XML-Datei im Wege des EDM-Portals, edm.gv.at, an die Behörde zu übermitteln. Mit dem Hochladen von Auszügen oder Zusammenfassungen der Aufzeichnungen gemäß § 17 Abs. 5 AWG 2002 erfolgt keine Übermittlung an das elektronische Register gemäß § 22 AWG 2002.
(2) Wer ausschließlich im eigenen Betrieb anfallende Abfälle am selben Standort behandelt (§ 6 Abs. 5) und seine Aufzeichnungen nicht elektronisch führt, ist von der Verpflichtung gemäß Abs. 1 ausgenommen.
Rückverweise
AbfallbilanzV · Jahresabfallbilanzen (Abfallbilanzverordnung)
§ 7 Übermittlung von Auszügen und Zusammenfassungen
(1) Auf Verlangen der Behörde ist innerhalb einer von der zuständigen Behörde festzusetzenden, angemessenen Frist und unter Angabe des Verwendungszwecks über die Schnittstelle gemäß § 5 Abs. 5 ein Auszug oder eine Zusammenfassung der Aufzeichnungen mit den in Anhang 2 festgelegten Inhalten und Glied…
§ 5 Elektronische Aufzeichnungen
…14 Abs. 1 AWG 2002 spezielle Kategorien für aufzuzeichnende und zu meldende Abfälle vorgesehen sind, gelten diese Kategorien als Abfallarten im Sinne der AbfallbilanzV. Für relevante Lager und Anlagen, die über ein zugehöriges Input- oder Outputpufferlager verfügen, sind auch der Lagerstand und etwaige Lagerstandskorrekturen gemäß Anhang 2 elektronisch aufzuzeichnen…
§ 10 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
…geführt werden. § 2 Abs. 5 letzter Satz der Abfallnachweisverordnung 2003 gilt bei elektronischer Übermittlung von Auszügen und Zusammenfassungen gemäß § 7 der AbfallbilanzV als erfüllt. (2) Die Abfallverbrennungsverordnung, BGBl. II Nr. 389/2002, in der jeweils geltenden Fassung, und die Deponieverordnung 2008, BGBl. II…
§ 12 Inkrafttreten
…2 und 3 nicht anderes bestimmen. (2) Die §§ 5 und 6 treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft. (3) § 7 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.…