(1) Abfallsammler und -behandler haben als Basis für ordnungsgemäße Aufzeichnungen die Stammdaten gemäß Anhang 1 in das Register gemäß § 22 AWG 2002 einzutragen.
(2) Bei der Angabe der Stammdaten (Abs. 1) sind relevante Anlagen des Abfallsammlers und -behandlers einzutragen und die im Register enthaltenen Referenztabellen zu verwenden. Die Struktur der Anlagen ist durch Angabe der Beziehungen („gehört zu“ oder „besteht aus“) der Anlagen untereinander und zur gesamten Betriebsanlage anzugeben. Die für die Nachvollziehbarkeit von Abfällen relevanten Anlagen sind als Abfallbilanzberichtseinheiten (BE_ABIL) zu kennzeichnen. Das Dokument „Abgrenzung von relevanten Anlagen“, in der Version V3.3, veröffentlicht am EDM-Portal des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, edm.gv.at, ist anzuwenden.
(3) Eine relevante, mobile Behandlungsanlage gemäß § 52 AWG 2002 ist bei der Eintragung der Stammdaten gemäß Abs. 1 und 2 am Sitz des Betreibers der mobilen Behandlungsanlage zu registrieren und als mobile Anlage zu kennzeichnen. Für mobile Behandlungsanlagen sind jene Orte der Aufstellung anzugeben, deren Angabe im Register aufgrund des § 40 in Verbindung mit Anhang 7 der Deponieverordnung 2008, BGBl. II Nr. 39, in der jeweils geltenden Fassung, erforderlich ist. Weitere Orte der Aufstellung, für welche die zuständige Behörde zusätzliche Maßnahmen gemäß § 53 Abs. 2 AWG 2002 angeordnet hat, können entweder vom Betreiber oder von der Behörde im Register angegeben werden.
Rückverweise
AbfallbilanzV · Jahresabfallbilanzen (Abfallbilanzverordnung)
§ 4 Eintragung von Stammdaten
(1) Abfallsammler und -behandler haben als Basis für ordnungsgemäße Aufzeichnungen die Stammdaten gemäß Anhang 1 in das Register gemäß § 22 AWG 2002 einzutragen. (2) Bei der Angabe der Stammdaten (Abs. 1) sind relevante Anlagen des Abfallsammlers und -behandlers einzutragen und die im Register enth…
Anl. 2
…Erstellung von Auszügen, Zusammenfassungen und Meldungen ist das am EDM-Portal, edm.gv.at, veröffentlichte Dokument „Dokumentation des XML-Datenformats für Aufzeichnungen, Zusammenfassungen und Jahresabfallbilanzen entsprechend Abfallbilanzverordnung“ anzuwenden. Die Buchungsarten sind gemäß der am EDM-Portal, edm.gv.at, veröffentlichten Tabelle der Buchungsarten zu verwenden. Ein einfaches Streckengeschäft liegt vor, wenn ein Abfallsammler…
Anl. 1
…einschließlich einer Telefaxnummer; 2. sofern vorhanden: Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer, Ergänzungsregisternummer; 3. Branchencode gemäß § 2 Abs. 8 Z 6 AWG 2002 (vierstellig); 4. Bezeichnungen und Adressen der Standorte – einschließlich der ÖSTAT-Gemeindekennzahl; für mobile Anlagen ist an der Sitzadresse ein Standort anzugeben; gegebenenfalls Standorte von Bau- und…