§ 1 Ziele
In Kraft seit 01. Januar 2009
Up-to-date
Ziele dieser Verordnung sind:
1. Einführung einer bundeseinheitlichen Jahresabfallbilanzmeldung,
2. Verbesserung der abfallwirtschaftlichen Planungsdaten,
3. Unterstützung der Behörden beim Vollzug, insbesondere bei ihrer regelmäßigen Kontrolltätigkeit,
4. Reduzierung des Verwaltungsaufwandes durch Einführung eines elektronischen Datenmanagements,
5. Schaffung von Synergien mit anderen Meldeverpflichtungen (zB betreffend EG-PRTR-V, EmRegV Chemie OG) und
6. Erhebung von Datengrundlagen zur Erfüllung von EU-Berichtspflichten.
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