§ 38a Übergangsbestimmung zur 4. ÄAO 2015-Novelle
In Kraft seit 01. Oktober 2024
Up-to-date
Abweichend von § 26b Abs. 3 sind bis zum 31. Dezember 2027 2 % der Einrichtungen im jeweiligen Bundesland im Rahmen der stichprobenbezogenen Visitationen gemäß § 13e Abs. 1 Z 2 ÄrzteG 1998 zu visitieren.
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