BundesrechtVerordnungenÄrztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 § 33

§ 33Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung von Facharztbezeichnungen, die sich aus zwei bisherigen Facharztbezeichnungen ergeben

In Kraft seit 08. Februar 2022
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