BundesrechtVerordnungenÄrztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 8. Abschnitt Übergangsbestimmungen§ 28

§ 28Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung von Facharztbezeichnungen für in dieser Verordnung nicht mehr vorgesehene Sonderfächer

In Kraft seit 01. Juni 2015
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