§ 25 Führung ärztlicher Berufsbezeichnungen
In Kraft seit 01. Juni 2015
Up-to-date
ÄAO 2015
Gliederung
6. Abschnitt Bezeichnung und Berechtigungsumfang
§ 25 Führung ärztlicher Berufsbezeichnungen
Die von Fachärztinnen/Fachärzten zu führenden Berufsbezeichnungen richten sich nach den in dieser Verordnung genannten Sonderfachbezeichnungen.
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