§ 24 Anmerkungen
In Kraft seit 01. Juni 2015
Up-to-date
§ 24 Anmerkungen — ÄAO 2015
Der Turnusärztin/dem Turnusarzt ist Gelegenheit zu geben, auf den Rasterzeugnissen allfällige Äußerungen schriftlich anzumerken.
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