§ 20 Information der Turnusärztin/des Turnusarztes
In Kraft seit 01. Juni 2015
Up-to-date
Die Rasterzeugnisformulare sind der Turnusärztin/dem Turnusarzt von der/dem Ausbildungsverantwortlichen am Beginn der Ausbildung in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen.
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