(1) Die Meldung ist im Extensible Markup Language (XML) – Format im Wege der Incoming-Plattform der FMA zu übermitteln. Die gesamte Meldung einer Verwaltungsgesellschaft hat in einer XML-Datei zu erfolgen. Die Meldung ist anhand der XML Schema Definition (XSD) – Vorgaben der FMA zu erstellen.
(2) Die Meldung umfasst folgende Daten:
1. Name der Verwaltungsgesellschaft;
2. Bankleitzahl der Verwaltungsgesellschaft;
3. FMA-Code des Investmentfonds, maximal 30 Zeichen, alphanumerisch;
4. International Securities Identification Number (ISIN) des Investmentfonds, maximal zwölf Zeichen, alphanumerisch;
5. Name des Investmentfonds, maximal 100 Zeichen, alphanumerisch;
6. Risikoangabe in Prozent, maximal drei Stellen und zwei Nachkommastellen, numerisch;
7. Maximale Risikoangabe der Berichtsperiode in Prozent, maximal drei Stellen und zwei Nachkommastellen, numerisch;
8. Angabe der Berechnungsmethode des Gesamtrisikos, zulässige Werte: „Comm“ bei Anwendung des Commitment-Ansatzes, „aVaR“ bei Anwendung des absoluten Value at Risk (VaR)-Ansatzes oder „rVaR“ bei Anwendung des relativen VaR-Ansatzes;
9. Besondere Grenzen des Gesamtrisikos laut Fondsbestimmungen (Maximales Gesamtrisiko derivativer Instrumente (Commitment-Ansatz) oder maximal zuordenbarer Risikobetrag (VaR-Ansatz) laut Fondsbestimmungen), maximal drei Stellen und zwei Nachkommastellen, numerisch.
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 242/2016)
Rückverweise
4. DeRiMV · 4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung
§ 36
…gilt § 28a hingegen ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung. § 11 samt Überschriften tritt mit Ablauf des 30. April 2013 außer Kraft. (4) § 2a samt Überschrift und § 27 Z 2 bis 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 355/2013 treten mit…