In Kraft seit 04. Juli 2006
Up-to-date
§ 2 — 3. AEV für kommunales Abwasser
Durch den Parameter Ammonium (Nr. 2 der Anlage A) wird ein gefährlicher Abwasserinhaltsstoff gemäß § 33b Abs. 2 und 11 WRG 1959 erfasst.
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