§ 3 Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung — Erklärung des Kollektivvertrages des Österreichischen Roten Kreuzes 2026 zur Satzung
Rückverweise
Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. September 2026 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
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